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Stiftung Lebenshilfe Münster 

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Die Stiftung Lebenshilfe Münster unterstützt den Verein Lebenshilfe Münster e.V. Der Verein setzt sich langfristig für das Wohl von Menschen mit geistigen Behinderungen und das ihrer Familien ein. Um zusätzliche Fördermöglichkeiten von z. B. Projekten und besonderen Angeboten zu schaffen, wurde die Stiftung 2016 aus dem Lebenshilfe Münster e.V. heraus gegründet. Der genaue Stiftungszweck ist in der Satzung der Stiftung Lebenshilfe Münster festgelegt.

Wie wird die Stiftung organisiert? 

Die Stiftung ist rechtsfähig und rechtlich selbstständig. Sie unterliegt den Regelungen des Stiftungsgesetzes für das Land NRW und der Aufsicht durch die Bezirksregierung Münster. Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Der Vorstand entscheidet gemeinschaftlich und stimmt sich in seinen Entscheidungen mit dem Kuratorium ab. Die Arbeit wird unentgeltlich und ehrenamtlich geleistet.

VORSTAND:
Prof. Dr. Andreas Heuer
Brigitte Liesner


KURATORIUM:
Doris Langenkamp
Andrea Giebeler
Roland Hustert
Lioba Villis

Warum die Stiftung unterstützen?

• Sie fördern inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung in Münster – so leisten wir gemeinsam einen Beitrag für eine lebenswerte Stadt.

• Sie unterstützen einen gemeinnützigen Zweck und erweitern die Lebenswelten von Menschen mit Behinderung.

• Sie ermöglichen der Stiftung (je nach Art Ihrer Unterstützung), auch größere, nachhaltige Projekte zu fördern.

Wie Sie die Stiftung unterstützen können 

Sie können die Stiftung langfristig im Rahmen einer Schenkung oder eines Nachlasses bedenken. Hierdurch erweitert sich der Handlungsspielraum der Stiftung, Aktivitäten der Lebenshilfe Münster sinnvoll zu unterstützen. Gleichzeitig können Sie Werte und Zwecke verfolgen, die Ihnen persönlich am Herzen liegen. Zu den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten sprechen Sie uns gerne an. Wir können auch den Kontakt zu einer in diesem Bereich erfahrenen Kanzlei vermitteln.

 
Als weitere Möglichkeit dient eine Zustiftung, also eine Zuwendung an die Stiftung, die deren Vermögen erhöht. Die Zustiftung kann aus Geld- und/oder Sachleistungen (z.B. Wertpapiere, Immobilien) bestehen. Sie treten mit einer Zustiftung in den Kreis der Stifter*innen ein, ohne eine eigene Stiftung gründen zu müssen. Damit bleibt Ihr Vermögen dauerhaft im Stiftungsvermögen erhalten. Dieses kann langfristig für den Stiftungszweck verwendet werden und erhöht die Erträge, die für Stiftungszwecke eingesetzt werden können.


Ebenfalls helfen uns einmalige oder regelmäßige Spenden an die Stiftung sehr, aktuelle Projektideen im Umfeld der Lebenshilfe Münster umsetzen zu können. Natürlich sind die Spenden steuerlich absetzbar.

Was unterstützt die Stiftung 

Förderungswürdig sind Maßnahmen, Projekte, Dienstleistungen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Lebenshilfe Münster. Die geförderten Angebote sollen die Lebenswelten von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen verbessern. Die Entscheidung über die Förderung treffen Vorstand und Kuratorium gemeinsam.

Projektbeispiele 

Spendenherz
Spendenherz

 Spendenkonto 

Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE91 4005 0150 0000 5807 12
BIC: WELADED1MST 


Kontaktieren Sie uns gern!

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