Endlich ist es soweit - das schrittweise Impfen gegen COVID-19 ist gestartet, die List der impfberechtigten Berufsgruppen wurde erweitert. Wir haben für Sie wichtige Informationen zu einem übersichtlichen FAQ für Sie zusammengestellt, das wir stetig auf dem aktuellen Stand der Dinge halten (auch in Leichter Sprache).
Gemäß der Impfstrategie der Bundesregierung können wir uns alle in den folgenden Wochen und Monaten freiwillig und kostenlos impfen lassen. Mit einer Impfung schützen wir uns und andere und es gilt: je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus verbreiten.
Je mehr Menschen geimpft sind, desto mehr können wir auf Normalität und Alltag hoffen!
Da wir wissen, dass das Thema Impfen auch mit Unsicherheiten und Vorbehalten verbunden ist, haben wir wichtige Informationen zu einem übersichtlichen FAQ für Sie zusammengestellt, das wir stetig auf dem aktuellen Stand der Dinge halten (auch in Leichter Sprache).
(Stand: 04. März 2021)
Quellen:
Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Stadt Münster
Die Liste der impfberechtigten Berufsgruppen wird zum 08. März 2021 unter anderem erweitert um:
Eine detaillierte Auflistung finden Sie auf der Seite der Stadt Münster, ebenso die Verlinkung für die Terminbuchung.
Bitte wenden Sie sich für die Arbeitgeberbescheinigung an Ihre Teamleitung/ Koordination.
„Die Impfung ist eine einzigartige Chance, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.“ mags.nrw
Für alle Anspruchsberechtigten laut Impfreihenfolge gilt:
Aufgrund der akuten Dringlichkeit hat sich eine besondere Situation ergeben:
Die Rechtsverordnung zum Zugang zur Impfung gegen COVID-19, die am 15.12.2020 in Kraft getreten ist, regelt die Reihenfolge der Impfungen. Insbesondere gefährdete Personen in stationären Pflege- und Senioreneinrichtungen werden priorisiert. Die Reihenfolge basiert auf Empfehlungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) gemeinsam mit dem Ethikrat und der Leopoldina entwickelt hat. Für Münster haben die Stadt und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) auf dieser Basis ein Impfkonzept erarbeitet.
Am 08.02.2021 ist eine überarbeitete Fassung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten, die den Zugang zur Impfung gegen Covid-19 regelt!.
Höchste Priorität:
Hohe Priorität
Genauere Ausführungen zu diesen Vorschriften und deren möglichen Auslegungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Nach der Impfung haben Sie einen Schutz dagegen, an COVID-19 zu erkranken. Sie können aber ggf. das Virus noch weiter verbreiten und Menschen anstecken, die noch nicht geimpft sind. Daher gilt auch nach der Impfung: Abstand- und Hygieneregeln beachten, Maske tragen und regelmäßig lüften!
Den Flyer können Sie hier herunterladen!